„Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“ sagt der Dichter. Für mein erstes Zusammentreffen mit Bürgermeister Roland Bauer kann ich das nicht bestätigen. Es war eher ein Fluch. Und der hält bis zum heutigen Tag an. Aber der Reihe nach.

 

Im August 2005 kaufte ich ein Grundstück direkt neben unserem Haus. Es erstreckt sich von der Wintersbacher Straße aus bis 10 m hinter dem Dammbach. Insgesamt knapp 1000 m². Der Kaufvertrag wurde notariell beurkundet. Dann musste nur noch die Gemeinde bestätigen, dass sie kein Vorkaufsrecht hat bzw. nutzen möchte.

Kurz darauf meldete sich Bürgermeister Bauer: Die Hälfte meines neu erworbenen Grundstücks liege im Hochwasserbereich des Dammbachs. Aus Gründen des Hochwasserschutzes müsse er für diesen Bereich ein Vorkaufsrecht wahrnehmen. Die Behörden zwingen ihn dazu. Er habe aber mit den Behörden zu meinen Gunsten verhandelt: Ich müsse nur einen Streifen von 5 m  abtreten. Für den m² bekomme ich von der Gemeinde 2,50 €. Einen schriftlichen Bescheid habe ich niemals bekommen, alles lief über Telefon.

Weiter erklärte mir Bürgermeister Bauer: Wenn ich der Abtretung nicht zustimme, dann sei er gezwungen, für das ganze Grundstück das Vorkaufsrecht wahrzunehmen. Ich habe dann abgewogen: Blufft er oder kauft er mir wirklich das ganze Grundstück vor der Nase weg. Finanziell wäre die Gemeinde damals noch zu einem solchen Kauf in der Lage gewesen. Klar war mir damals schon: es geht gar nicht um den Hochwasserschutz, sondern um den Wiesenweg. Für den wollte Bürgermeister Bauer den Streifen am Bach. Beweisen konnte ich allerdings nichts. Außerdem wollte ich noch wissen, welche Behörde ihn zwingt, das Vorkaufsrecht auszuüben. Antwort: Das Landratsamt.

Ich habe mich dann entschieden, auf das Angebot (oder die Erpressung, wie ich es damals empfunden habe) einzugehen. Der Kaufvertrag wurde notariell abgeschlossen und ich für den Rest des Grundstücks als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.

(Kenner wissen: Tatsächlich spielten noch weitere Personen eine Rolle und es gab auch noch weitere Forderungen des Bürgermeisters. Die Darstellung oben ist also etwas vereinfacht, aber nicht verfälscht!)

Wie Bürgermeister Roland Bauer seine Beute wieder herausgeben musste:

Jeder kennt das wahrscheinlich: Man hat etwas gemacht und im nächsten Moment erkennt man: das war ein Fehler. So erging es mir, nachdem ich den Verkauf des 5-m-Streifens am Bach unterschrieben hatte. Aber vielleicht kann ich ja den Fehler wieder rückgängig machen?

Zuerst habe ich im Landratsamt alle Stellen angerufen, die irgendetwas mit Hochwasserschutz oder Wegebau zu tun haben könnten. Ich habe denen ausführlich meine Geschichte erzählt und gefragt, ob sie es waren, die den Bürgermeister Bauer gezwungen haben, ein Vorkaufsrecht auszuüben. Die Antwort war immer die gleiche: Wir waren es nicht und wir haben daran auch keinerlei Interesse.

Also musste ich nochmals Bürgermeister Bauer kontaktieren. Welche Behörde hat ihn gezwungen, ein Vorkaufsrecht wahrzunehmen? Schriftlich natürlich und mit Bitte um eine ebenfalls schriftliche Antwort. Gut einen Monat später kam die Antwort. Er verweist letztlich auf § 24 des Baugesetzbuches und schwurbelt dann: „Die Behörde ist, wenn Sie so wollen, der Deutsche Bundestag und der Bundespräsident selbst, welche das Gesetz verabschiedet und ausgefertigt, sowie im Gesetzblatt veröffentlicht haben und damit dem Hochwasserschutz … eine hohe Priorität eingeräumt haben.“

Auf deutsch: Eine Behörde, die ihn zur Ausübung eines Vorkaufsrechtes gezwungen hat, gibt es nicht und hat es nie gegeben.

Auch § 24 Bundesbaugesetz führt nicht weiter: Es besagt: Eine Gemeinde kann aus Hochwasserschutzgründen ein Vorkaufsrecht ausüben, muss das aber nicht. Und sie kann das Vorkaufsrecht nur dann ausüben, wenn sie konkrete Maßnahmen zum Hochwasserschutz plant. Einen Damm beispielsweise oder eine Schutzmauer. Und diese Maßnahmen müssen in einem Bescheid genannt werden. Also auch hier: niemand zwingt den BB.

Fazit: Die Aussagen des Bürgermeister Bauer waren in jeder Hinsicht falsch.

Reine Willkür

Einige Grundstücke weiter gab es einen Nachbarn, der das gleiche Problem hatte wie ich: er hatte ein ähnliches Grundstück gekauft. Auch bei ihm wurde Bürgermeister Bauer vorstellig. Er verlangte aber nicht nur einen Grundstücksstreifen am Bach von dem neuerworbenen Grundstück. Vielmehr sollte auch von allen benachbarten Grundstücken im Eigentum des Nachbarn ein Streifen am Bach abgetreten werden. Das war zuviel. Der Nachbar unterschrieb nicht.

Daraufhin erhielt er einen 5-seitigen Bescheid, unterzeichnet mit Aulbach. Darin wird ein Vorkaufsrecht für einen Streifen von 40 m verlangt. Begründung: So breit ist der Abflussbereich des Dammbaches bei einem 100-jährigen Hochwasser.

Was nun? 5 m bei den einen, 40 m bei dem anderen? Aber deutlich weniger, wenn auch von Nachbargrundstücken Teile „freiwillig“ abgegeben werden. Das kann nicht sein! Es wechselten noch einige Schriftstücke hin und her, ohne erkennbaren Fortschritt. Dann wurde die Sache einem Anwalt übergeben. Und plötzlich ging alles ganz schnell.

Ende gut, alles gut

Mit Datum vom 22. 3. 2006 erhielt der Nachbar ein Schreiben von Bürgermeister Bauer:

„Sehr geehrter Herr R,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass der Gemeinderat nach langer und intensiver Diskussion auf meinen Vorschlag hin, mit 9 gegen 6 Stimmen beschlossen hat, künftig für die Sicherung des Überschwemmungsgebietes entlang des Dammbaches kein gesetzliches Vorkaufsrecht mehr auszuüben. …. In den Fällen, in denen das Vorkaufsrecht bereits ausgeübt wurde, soll die Rückabwicklung angeboten werden.“

5 Tage später bekam ich ein ähnliches Schreiben und im Anschluss gab es eine Rückabwicklung der Grundstücksabtretung auf Kosten der Gemeinde. Der Bürgermeister hatte seine Beute wieder herausgegeben! Eine ähnliche Lösung würde ich mir auch bei dem verscherbelten Pfad wünschen.

Was kann man aus dem Fall lernen:

  • Der Dammbacher Gemeinderat kann gegenüber Bürgermeister Bauer nicht vorsichtig genug sein.  Immer wenn er in Zukunft von Bürgermeister Bauer das Argument hört: „Die Behörden zwingen uns…“ sollte gleich nachgefragt werden: „Welche Behörde, welche Abteilung, welcher Mitarbeiter“. Dort ruft dann eine oder einer vom Gemeinderat an und fragt nach. Es geht nicht anders.
  • Die Gemeinde Dammbach hat aus der Sache schon gelernt: Ein Vorkaufsrecht aus Hochwasserschutzgründen gibt es für sie am Dammbach nicht. Sie verwendet mittlerweile den Naturschutz als Begründung. Als ehemaliger Lehrer finde ich es immer gut, wenn jemand etwas lernt.

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