Diese Seite steht mit Recht an erster Stelle. Hätte ich mich über den verscherbelten Gemeindepfad und das Vorgehen von Bürgermeister Roland Bauer nicht so geärgert, dann gäbe es diese schöne Internetpräsenz über Dammbach nicht und all die weiteren Aktionen, die noch folgen werden.
Aber der Reihe nach:
Zwischen unserem Grundstück (Grundstück Familie Prantl) und dem Nachbargrundstück (Grundstück Familie S) liegt ein Pfad, der bis heute (Okt. 2017) als öffentliche Verkehrsfläche im Wegeverzeichnis der Gemeinde Dammbach gewidmet ist. So sieht die Situation aus: rechts das Grundstück von Familie S, dann der Pfad und dann links das Grundstück von Familie Prantl.
Auf dem Bild oben lassen sich die Gegebenheiten gut erkennen: Familie S hat ausreichend Platz. Sie hat den Pfad nie benutzt, sondern sich durch einen hohen Bordstein und einen Zaun vom Pfad abgegrenzt. Familie Prantl (links) dagegen benötigt den Pfad zum Aussteigen wenn sie neben ihrem Haus parkt, zum Rangieren beim Nutzen ihrer Doppelgarage und bei der Ausfahrt auf die Straße. Dann schwenken Vorderbau oder Heck des PKW über den Pfad.
Da der Pfad im hinteren Teil praktisch nicht mehr genutzt wird, aber von der Gemeinde Dammbach auch nicht gepflegt wurde, haben beide Nachbarn in der Vergangenheit mehrfach bei der Gemeinde angefragt, ob sie den Pfad nicht kaufen können. Die Antwort war: ein Pfad wird grundsätzlich nicht verkauft. Familie Prantl kann ihn aber wie jeder andere auch praktisch in alle Ewigkeit benutzen, um in ihre Garage zu kommen oder vom Grundstück auf die Straße. Im Vertrauen darauf wurde die Garage gebaut.
Eine zweite Sache muss man noch wissen: Als vor 35 Jahren die Wintersbacher Straße in Dammbach ausgebaut wurde, mussten alle Anlieger Grund abtreten. Fast alle haben das gemacht, nicht jedoch Familie S. 14 m² hätte der damalige Grundstückseigentümer Jofef S. abtreten sollen. Darüber wurde 1985 ein notarieller Vertrag aufgesetzt und die Gemeinde hat umgerechnet 168,68 € an Josef S. bezahlt. Allerdings hat dieser zwar das Geld behalten, den Vertrag aber niemals unterschrieben. Er hat aber geduldet, dass Straße und Gehsteig über sein Grundstück gebaut wurden.
Der Coup von Bürgermeister Roland Bauer, Dammbach
Soweit war alles gut bis zur nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. 8. 2015. Natürlich wie in Dammbach üblich ohne vorherigen Veröffentlichung einer Tagesordnung. Was genau in einer solchen Sitzung gesagt wird, sollte eigentlich nicht an die Öffentlichkeit dringen. Wenn man aber den Gemeinedräten mangelnde Fairness und Teilnahme an der größten Schweinerei des Jahres vorwirft, dann verteidigen sich die natürlich, zumal wenn sie sich von Bürgermeister Bauer getäuscht sehen. „Ich habe das nicht gewusst“ ist die erste Reaktion und „Der hat uns etwas ganz anderes erzählt“ die zweite. Als drittes kommt dann manchmal noch, was Bürgermeister Bauer erzählt hat. Außerdem gibt es in einem Dorf immer Leute, die alles wissen und auch bei Bedarf weitererzählen. Wenn man dann alle Informationen zusammensetzt, ergibt sich ein schlüssiges Bild:
Vor dem entscheidenden nichtöffentlichen Teil der Sitzung war der öffentliche Teil. Er begann um 19.30 Uhr und endete lt. Protokoll um 22.30 Uhr. Dass an einem Freitagabend zu diesem Zeitpunkt alle müde waren und eigentlich nach Hause wollten, ist verständlich. Optimale Bedingungen also für den Coup, den Bürgermeister Bauer noch vorhatte:
Er erklärte, dass die fehlende Grundabtretung der Familie S endlich bereinigt werden müsse. Es gäbe da einen schmalen Streifen Land neben dem Grundstück. Den sollte man gegen die von der Straße und dem Gehweg überbaute Fläche tauschen. Sämtliche Beteiligten seien mit dieser Lösung einverstanden.
Daraufhin stimmte der Gemeinderat ohne Diskussion zu.
Grundlage der Entscheidung waren Falschaussagen:
- Bei dem Tauschgrundstück handelte es sich nicht einfach um ein kleines, unnützes Grundstück, sondern um einen gewidmeten Pfad. Keiner der von mir befragten Gemeinderäte der UWG-Fraktion hat dies gewusst, als er der Veräußerung zustimmte.
- Familie Prantl ist als Nachbarin betroffen, wurde aber nie gefragt und konnte deswegen auch nicht zustimmen. Wenn also behauptet wurde, alle Betroffenen haben zugestimmt, war das eine Lüge.
- Dass ein Teil der Straße Privatgrund ist, muss nicht zwingend bereinigt werden. Der Zustand bestand seit 35 Jahren, Familie S hat ihn immer geduldet. Einen Rückbau der Straße hat sie niemals verlangt und auch niemals verlangen können. Maximal hätte sie eine geringe Pacht für die wenigen überbauten Quadratmeter fordern können.
Den Gemeinderäten der UWG-Fraktion nehme ich ab, dass sie getäuscht wurden und dann in gutem Glauben handelten. Hier gilt wohl, was das Main-Echo (29. 9. 2014) in anderem Zusammenhang über die Klagen der Oppositionsführerin im Gemeinderat, Frau Amrhein berichtete : „für sie sei es ärgerlich, wenn sie und ihre Fraktionskollegen erst nach der Abstimmung die Folgen ihrer Entscheidung voll verstünden“.
Anders sieht es zumindest für Teile der CSU/FWG-Fraktion aus: Ihr Mitglied Adolf Englert ist unmittelbarer Nachbar der Familie S. Er kennt die Situation genau und wusste, dass es hier um einen Pfad handelt. Er musste auch wissen, dass die einen das Pfadgrundstück brauchen, die anderen nicht. Schließlich läuft er regelmäßig auf dem Weg zur Kirche an der Doppelausfahrt vorbei. Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder hat Adolf Englert mit Bürgermeister Roland Bauer zusammen den Geheimplan ausgeheckt und ihn dann wirklich geheim gehalten. Oder aber er hat zumindest Teile seiner Fraktion informiert und die haben als treue Diener von Bürgermeister Bauer und wider besseres Wissen dann entsprechend gestimmt.
Und weiter alles streng geheim:
Damit diese Lügen nicht an die Öffentlichkeit kommen, wurden alles strengstens geheim gehalten. Kein Wort darüber vorher oder nachher im Amtsblatt, kein Wort auch im Protokoll irgendeiner öffentlichen Sitzung. Das zeigt für mich, dass es bei den Beteiligten ein schlechtes Gewissen / Unrechtsbewusstsein gab. Auch die Erwerber beteiligten sich an dieser Geheimhaltung.
Die Aktion sollte so lange geheim gehalten werden, bis gegen den Kauf nicht mehr juristisch vorgegangen werden kann. Deshalb wurde bewusst auf die Entwidmung des Pfades verzichtet. Das Pfadgrundstück war im Grundbuch als Verkehrsfläche beschrieben. Es ist nicht vorstellbar, dass 2 erfahrene Kommunalpolitiker (Bauer, Klameth) und der beteiligte Notar von der Widmung nichts wussten. Der Notar hat mit Sicherheit auch die Käufer auf diesen Umstand hingewiesen. Allerdings hätte die Entwidmung öffentlich angekündigt werden müssen. Dies wollten alle Beteiligten nicht.
Wie hätte es korrekt laufen müssen in Dammbach?
Wenn schon ein Grundstück von der Gemeinde veräußert wird, an dem beide Nachbarn mehrfach Interesse gezeigt haben, dann müssten beide betroffenen Nachbarn informiert werden. Das ist nicht erfolgt. Da uns der Pfad sehr wichtig ist (siehe oben), hätten wir auf jeden Fall mehr geboten als Familie S.
Die Interessen der Nachbarn hätten abgewogen werden müssen. Familie Prantl muss wegen der beengten Verhältnisse in ihrem Hof den Pfad mitbenutzen und macht das seit 35 Jahren regelmäßig. Familie S dagegen hat bis vor wenigen Wochen ihr Grundstück durch einen Zaun und einen hohen Bordstein von dem Pfadgrundstück abgegrenzt.
Dass jetzt ausgerechnet an Fam. S veräußert wurde, ist sicher auch Rache dafür, dass ich den Bürgermeister für seine Politik mehrfach öffentlich in Leserbriefen im Main-Echo kritisiert habe und für die UWG vor der letzten Bürgermeisterwahl die Fakten zum Radweg zusammengestellt habe.
Es gibt noch einen interessanten juristischen Aspekt: Auch die Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung muss veröffentlicht werden. Geschieht dies nicht, so sind die gefassten Beschlüsse ungültig.
Quelle: http://www.kommunale-initiative.de/fileadmin/Dateien/O__ffentlichkeit_Transparenz_auch_fu__r_nichto__ffentliche_TOP.pdf
Abstimmung über die Entwidmung des Pfades im Gemeinderat:
Mehrmals wurde von Gemeinderäten in der Sitzung betont, dass sie – wären sie richtig informiert gewesen – nicht für eine Veräußerung des Pfades gestimmt hätten. In der Tagesordnung war von einer gebundenen Entscheidung die Rede. Das Gesetz besagt, so Bürgermeister Bauer, dass die Widmung aufgehoben werden muss, wenn ein Weg jegliche Verkehrsbedeutung verloren hat. Wenn die Räte nicht zustimmen, verstoßen sie gegen ihren Amtseid. Aus der Reihe der Räte wurde gekontert, dass sie nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und dass die Verkehrsbedeutung wohl nicht völlig verloren gegangen ist, wenn eine Familie den Pfad regelmäßig mit benutzt und für seinen Erhalt kämpft.
Mit 6 zu 5 Stimmen hat sich der Gemeinderat dann (mit der Stimme von Bürgermeister Roland Bauer) für eine Entwidmung des Pfades ausgesprochen. Sogar ein Gemeinderat der CSU/FWG-Fraktion hat dagegen gestimmt. Problem war: 2 Mitglieder der UWG-Opposition, die eigentlich geschlossen gegen eine Entwidmung stimmen wollte, haben bei der Sitzung gefehlt (Steffen Verführth, Franz Hock). Aus Dankbarkeit für eine solche Opposition im Gemeinderat müsste Bürgermeister Bauer eigentlich jeden Tag 2 Opferkerzen auf dem Hausaltar seiner Heppe anzünden: Entweder sie „versteht erst nach der Abstimmung die Folgen ihrer Entscheidung vollständig“ (weil sie falsch informiert wurde, s.o.) oder sie vermasselt einen möglichen Abstimmungserfolg einfach dadurch, dass ihre Gemeinderäte wichtigeres zu tun haben als an der monatlichen Sitzung teilzunehmen.
Trotzdem: Dank an alle Gemeinderäte, die auf ihr Rechtsempfinden und ihren Gerechtigkeitssinn vertraut haben und gegen die Entwidmung gestimmt haben.
Wie geht es weiter mit dem verscherbelten Pfad?
Im Amtsblatt vom 24. November 2017 war die nebenstehende Bekanntmachung veröffentlicht worden. In ihr wird die Absicht der Gemeinde kundgetan, die Widmung als öffentlicher Geh- und Radweg aufzuheben.
Was tunlichst verschwiegen wurde: jeder Bürger kann gegen die geplante Einziehung Einwendungen vorbringen.
Nach Ablauf der 3-Monats-Frist hätte der Gemeinderat nochmals (unter Berücksichtigung der vorgebrachten Einwendungen) und endgültig über die Entwidmung des Pfades abstimmen müssen. Ansonsten ist die 3-Monats-Frist sinnlos. Die erste Abstimmung am 17. 11. 2017 war denkbar knapp: 6 zu 5 Stimmen. Den Ausschlag gegeben hat die Stimme des Bürgermeisters und vielleicht auch seine falsche Behauptung, die Gemeinderäte verstießen gegen ihren Amtseid, wenn sie gegen eine Entwidmung stimmen. Wenn aber die Räte bei ihrem Abstimmungsverhalten wie bei der ersten Abstimmung geblieben wären und die damals fehlenden Räte zusammen mit ihrer Fraktion ebenfalls gegen eine Entwidmung gestimmt hätten, dann wäre die Entwidmung abgelehnt worden. So sah das wohl auch Bürgermeister Roland Bauer und hat deswegen einfach kein zweites mal abstimmen lassen. Über die Einwendungen, die gegen die Entwidmung vorgebracht wurden, hat er den Rat auch nicht informiert. Und auch die Einwender selbst haben außer einer schlichten Eingangsbestätigung keine Antwort bekommen.
Inzwischen haben wir vor dem Verwaltungsgericht Würzburg Klage erhoben. Unsere Rechtsschutz-versicherung hat die Kostenübernahme bereits zugesagt.
Aktuell zum verscherbelten Pfad: Leider haben wir unseren Prozess gegen die Gemeinde in erster Instanz verloren. In der Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, wir seien nicht klageberechtigt. Und wenn es keine wirksame Klage gibt, wird auch nicht untersucht, ob die Beklagten formal oder sachlich falsch gehandelt haben. Wenn also Bürgermeister Roland Bauer aus dem Urteil ableitet, dass er alles richtig gemacht habe, ist das schlichtweg falsch. Wie wir weiter vorgehen, werden wir mit unserem Anwalt besprechen.
Die Lehre aus dieser Angelegenheit wird für alle Dammbacher sein: Die Dummen sind die, die wie Fam. Prantl und viele andere problemlos und für wenig Geld Grund für den Straßenbau an die Gemeinde abgegeben haben. Gewinnen wird der, der lange genug wartet und dann einen deutlich höheren Preis pro m² bekommt als alle anderen und sich auch noch eine für ihn wertvollere Zusatzleistung ertrotzt. Das dürfte den Grunderwerb für zukünftige Projekt deutlich erschweren.
Für Hinweise und Informationen bin ich immer dankbar. Bitte benutzen Sie dazu die email-Adresse uprantl@spessartbilder.eu. Zuschriften und Namen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht.
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