Der kleine Bach verschilft, verschlammt, verlandet
In Wintersbach gibt es einen kleinen, namenlosen Bach. Den meisten Dammbachern ist er unbekannt, denn er verläuft fast ausschließlich über Privatgrundstücke. Er beginnt auf dem ehemaligen Grundstück von Adolf Englert und mündet nach gut 300 m in den Dammbach. Schon auf der Karte von 1860 ist er eingezeichnet und natürlich auch auf modernen topographischen Karten.
Die Gemeinde besitzt ein Grundstück, das von der Straße zum Dammbach führt und das den Bach quert. Dort ist aber der Bach verrohrt, so dass man ihn nicht sehen kann.
In den letzten Jahren ist der Bach immer mehr verlandet, so dass sich sein Wasser auf den angrenzenden Wiesen verteilt. Dadurch verändern sich die ursprünglich recht artenreichen Wiesen deutlich: teilweise verschilfen sie, teilweise breiten sich Binsen aus.
Das linke Bild ist am Samstag, 18.9.2021 aufgenommen. Am Tag zuvor wurde das Grundstück gemulcht. Das rechte Bild ist einige Tage älter. Man sieht: das Wasser fließt nicht ab. Es steht, obwohl hier der Bachlauf freigegraben ist. Aber schon die Verrohrung auf dem Nachbargrundstück ist wohl verstopft. Wie man an den Elektrozäunen sieht, besteht durchaus Interesse an der Nutzung der Wiesen.
Mich hat interessiert, wer für das Freihalten des Baches zuständig ist, die Gemeinde oder die Grundstückseigentümer. Als erstes habe ich die Dammbacher Bürgermeisterin angefragt. Sie wusste weder von dem Bach noch von irgendwelchen Zuständigkeiten der Gemeinde.
Anfrage an das Landratsamt
Als nächstes habe ich mich an das LRA Aschaffenburg gewandt (Bereich Wasserrecht, Abt. Wasser und Bodenschutz). Erst telefonisch, dann nochmal per e-mail. Meine Frage war: wer ist für die Instandhaltung des kleinen Baches zuständig – die Gemeinde oder die Grundstückseigentümer.
Die zuständige Sachbearbeiterin kennt sich auch nicht aus. „Ich werde die Gemeinde über Ihre Beschwerde informieren“ war die Antwort. Mit der war ich natürlich nicht zufrieden. Ich hatte schließlich keine Beschwerde vorgebracht, sondern eine Frage gestellt. Also hakte ich nach. Daraufhin der Offenbarungseid:
„wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind die Gemeinden gemäß §§… für Gewässer III. Ordnung unterhaltspflichtig. Gewässer III. Ordnung sind alle Gewässer, die nicht Gewässer I. und II. Ordnung sind ….. Ich kann leider nicht beantworten, ob es sich vorliegend tatsächlich um ein Gewässer handelt. Daher habe ich die Gemeinde gebeten, dies Vorort zu überprüfen.“
Das ist jetzt neu. Sie hat nicht über eine Beschwerde informiert, sondern die Gemeinde gebeten zu prüfen, ob es sich bei dem Bach um ein Gewässer handelt. Eigentlich ist die Antwort ärgerlich, denn das ist schließlich Aufgabe einer Fachbehörde. Aber sie ist auch wieder amüsant. Ich stelle mir die Bürgermeisterin vor, wie sie mit Gummistiefeln und Geländeoutfit durch den Sumpf stapft und und das Gewässer prüft.
Meine Erfahrung mit dem Landratsamt ist: Beschwerden von einem Bürger über Mitarbeiter oder einzelne Abteilungen sind sinnlos. Ich lasse es daher bei dieser Antwort bewenden und frage nicht mehr weiter nach.
Was also tun?
Meiner Ansicht nach handelt es sich eindeutig um ein Gewässer: Es hat eine gewisse Länge, es hat einen natürlichen Ursprung, eine Quelle, es führt ganzjährig Wasser, das Wasser fließt, wenn das Bachbett frei ist und es hat auch einen Zweck, nämlich das Wasser aus verschiedenen Quellen zu sammeln und dann zum Dammbach zu führen. Es hatte auch ursprünglich einen sehr natürlichen Verlauf. Dieser wurde dann im Lauf der letzten 150 Jahre etwas begradigt. Ein künstlich angelegter Graben ist es sicher nicht (siehe die Karten oben).
Damit liegt die Verantwortung bei der Gemeinde. Wahrscheinlich kann sie diese Aufgabe per Satzung auf die Anlieger abschieben, ähnlich wie das Sauberhalten der Bürgersteige oder das Schneeräumen im Winter. Einzelne werden das dann machen, andere nicht. Das führt zu Ärger und Beschwerden und letztendlich muss doch die Gemeinde aktiv werden. Der Ärger lässt sich sparen, wenn gleich die Profis vom Bauhof mit dem Ausgraben und Freihalten des Baches beauftragt werden. Eigentlich ist das sogar eine ideale Aufgabe für den Dammbacher Bauhof: selbst wenn alle Motorgeräte defekt sind, können die Mitarbeiter mit Hacke und Spaten zu Fuß ausrücken. Vielleicht mit dem schönen Lied auf den Lippen: „Wir sind die Moorsoldaten und ziehen mit dem Spaten….“. Der singende Bauhof wäre auf Youtube ein Renner und für Dammbach eine unübertreffliche Werbung!
Die Alternative wäre: man wartet, bis ein Biber kommt, der dann gekonnt den gesamten Wiesengrund unter Wasser setzt. So wie aktuell in Heimbuchenthal. Wir hätten dann ein schönes echtes Biotop vor der Nase und das Pflegen der gemeideeigenen Grundstücke am Dammbach bzw. das Instandhalten des kleinen Baches wären genauso obsolet wie der Bau eines Wiesenweges.
Ergänzungen 3. 10. 2021
Nach ihrem Urlaub hat sich Frau Amrhein unverzüglich um den kleinen Bach gekümmert. Sie hat festgestellt: Der Bach ist ein Eigentümergewässer, es gibt für ihn also keine eigene Flurnummer. Aber er ist ein Gewässer. Und damit ist nach den Ausführungen des Landratsamtes (s.o.) auf Gemeindegebiet die Gemeinde für den Unterhalt zuständig. Frau Amrhein will außerdem alle betroffenen Grundstückseigentümer anschreiben und anfragen, ob diese den Bach auf ihrem Grundstück freigraben könnten. So, wie es früher wohl üblich war.
Das Bild unten zeigt noch einmal die Situationaus einer etwas anderen Perspektive: unten rechts der freigegrabene Bach. Der hohe Wasserstand zeigt: das Wasser fließt nicht richtig ab. Auf dem Grundstück dahinter ist Bach verrohrt, damit der Besitzer mit dem Traktor sein Grundstück entlang fahren kann. Diese Verrohrung ist wohl schon verstopft. Nach der verrohrten Stelle sieht man einen dichten Schilfbestand entlang des Bachbettes.
Das ungemähte Schilfgrundstück im Hintergrund gehört übrigens der Gemeinde. Es wurde seit Jahren nicht mehr gemäht. Und es grenzt an das Gewässer. Also ist in diesem Bereich die Gemeinde auch als Eigentümerin für das Gewässer zuständig. Das Allermindeste, was von der Gemeinde verlangt werden kann, ist: Zumindest in diesem Bereich müsste schnellstmöglich gemäht und der Bach freigegraben werden. Und vorher müssten die Pferdehalterinnen ihren Zaun entfernen.