Die maßgebliche Vorschrift ist der Art. 52 der bayerischen Gemeindeordnung. Er lautet:
Art. 52 Öffentlichkeit
(1) 1Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats sind unter Angabe der Tagesordnung, spätestens am dritten Tag vor der Sitzung, ortsüblich bekanntzumachen. 2Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Gemeinderats.
(2) 1Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen. 2Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.
(3) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
(4) Die Sitzungen haben in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum stattzufinden.
Schon über den ersten Absatz sind sich die Juristen nicht einig. In neuesten Kommentaren argumentiert eine Mehrheit dafür, dass für alle Sitzungen des Gemeinderates, also öffentliche und nichtöffentliche, die Tagesordnung bekanntgegeben werden muss. Die Landeshauptstadt München praktiziert diese Rechtsanschauung seit Jahren. Das sieht dann im Ratsinformationssystem so aus:
Alle Bürger können die Tagesordnung einsehen. Nur Berechtigte, also die Räte, können auch die zugehörigen Materialien herunterladen. Wenn also ein Bürgermeister behauptet, wir dürfen die TO einer nichtöffentlichen Sitzung gar nicht bekanntgegeben, dann ist diese Behauptung schlichtweg falsch.
Gegen Absatz 2 wurde eindeutig verstoßen, als Bürgermeister Roland Bauer über das Tauschgeschäft mit Tobias S über den Gemeindepfad (Der verscherbelte Gemeindepfad) in geheimer Sitzung abstimmen ließ. Es gab keinerlei Informationen über den Käufer Tobias S., an deren Geheimhaltung der Käufer ein berechtigtes Interesse haben könnte. Und auch das Gemeinwohl ist nicht gefährdet, wenn die Öffentlichkeit von dem Tauschgeschäft erfährt. Im Gegenteil, hätten wir gewusst, dass der Pfad zu haben ist, hätten wir mit Sicherheit mehr geboten als den Gegenwert von einigen m² Gehsteigfläche und damit das öffentliche Wohl befördert. Die Geheimhaltung diente in solchen Fällen lediglich der Bequemlichkeit und Arbeitsersparnis: Man musste nicht 2 Angebote miteinander vergleichen und muss seine Entscheidung weder vor den Betroffenen noch vor der Öffentlichkeit begründen.
Wurde ein Beschluss zu Unrecht in einer nichtöffentlichen Sitzung gefasst anstatt in einer öffentlichen, so ist er nach der Rechtsprechung der BayVGH unwirksam (so BayVGH vom 26.1.2009 – 2 N 08.124 – BayVBl 2009, 344 für einen Satzungsbeschluss; allgemein Pahlke, BayVBl 2010, 57 ff.) Das könnte noch bedeutsam werden.
Gegen Absatz 3 wird in Dammbach wohl grundsätzlich verstoßen. Noch nie habe ich gehört, dass ein in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschluss nachträglich bekanntgegeben wurde (incl. Abstimmungs-verhalten der Räte).
Darüber, dass in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen werden sollte, dass Adolf Englert zum Ehrenbürger ernannt wird, habe ich unter Aktuelles berichtet. (im Archiv nachzulesen)
Was passiert mit dem Informanten?
Wenn ein Gemeinderat Informationen zur Tagesordnung einer nichtöffentlichen Sitzung an Dritte weitergibt, ist dies weder ein Verbrechen noch ein Meineid noch eine Straftat. Es ist juristisch gesehen maximal eine Ordnungswidrigkeit. Der Bürgermeister kann ein Ordnungsgeld verhängen, muss das aber nicht. Voraussetzung ist natürlich, dass er den Übeltäter zu fassen bekommt. Im obigen Fall dürfte dies praktisch unmöglich sein. Mein Informant hat mir per Post einen anonymen Brief geschickt, aus dem keine Rückschlüsse auf den Absender zu finden waren. Unmittelbar nachdem ich ihn gelesen habe, habe ich ihn vernichtet. Genauso werde ich es auch in Zukunft immer wieder machen, wenn ich interessante Informationen anonym zugeschickt bekomme. Es ist außerdem gar nicht gesagt, dass hier ein Gemeinderat aktiv war. Genauso könnte jemand aus der VG die Information weitergegeben haben oder eine Ehefrau, die auf dem Computer ihres Mannes eigentlich etwas ganz anderes gesucht hat und dann durch Zufall an die Informationen gekommen ist. Frauen sind oft schlauer, als sich das ihre Männer vorstellen können.
Für Hinweise und Informationen bin ich immer dankbar. Bitte benutzen Sie dazu die email-Adresse uprantl@spessartbilder.eu. Zuschriften und Namen werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung veröffentlicht. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie mir auch Informationen in einer anonymen Postsendung zukommen lassen.
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