Der Schuss ins Knie
In Dammbacher Ortsteil Krausenbach ganz in der Nähe des Dorfladens wurde im Oktober 2020 ein Anwesen verkauft, vorne bebaut und hinten Wiese bis zum Dammbach. Wie üblich informierte der Notar darüber die Gemeinde und fragte, ob ein Vorkaufsrecht am Bach besteht und ob dieses ausgeübt wird. Jetzt wurde die Bürgermeisterin Waltraud Amrhein aktiv. Sie öffnete die Trickkiste, die ihr ihr Vorgänger im Amtszimmer stehen gelassen hatte und fand schnell passendes.
Am 5. 11. schrieb sie an die Käufer:
„… Die Gemeinde bemüht sich auch immer wieder, in den letzten Jahren teilweise mit Erfolg, um den Erwerb eines Pflegestreifens bzw. Grundstückssteifens beiderseits entlang des Dammbaches, um hier evtl. zukünftig einen Wiesenweg anzulegen und um eine Zugangsmöglichkeit zum Dammbach zu haben. …Die Gemeinde könnte für den Erwerb des Pflegestreifens hierfür ein Vorkaufsrecht ausüben. Um dies zu vermeiden, möchten wir hiermit auch anfragen, ob Sie einen Pflegestreifen … an die Gemeinde Dammbach abgeben. …. Sollten Sie zu keinem Verkauf bereit sein, könnte auch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung in Form eines Ankaufsrechtes ins Grundbuch eingetragen werden. Dieses Ankaufsrecht .. entsteht erst dann, wenn die Gemeinde Dammbach tatsächlich einen Weg entlang des Dammbaches anlegt. ….“
Die Käufer stimmten weder einem Verkauf noch einer Auflassungsvormerkung zu. Bürgermeister Bauer hätte jetzt aufgegeben. Aber es weht ja ein neuer Wind im Rathaus. Bürgermeisterin Waltraud Amrhein gab daher den Befehl an ihre Geschäftsstellenleiterin, beim Landratsamt die Ausübung eines Vorkaufsrechtes aus Gründen des Naturschutzes zu beantragen. Nachträglich wurde auch der Gemeinderat in einer Telefonkonferenz informiert. Eine Mehrheit der Mitglieder hat dann der Ausübung des Vorkaufsrechtes zugestimmt. Offiziell soll der Beschluss in geheimer Sitzung am 21. Januar 2021 nachgeholt werden.
Den ersten Anfechtungsgrund für den kommenden Bescheid liefert die Bürgermeisterin Waltraud Amrhein gleich selbst: Sie gibt zu, dass in den letzten Jahren nur teilweise mit Erfolg ein Pflegestreifen am Dammbach beansprucht wurde. Dass also willkürlich vorgegangen wird: die einen müssen abgeben und die anderen nicht. Nur: genau solch willkürliches Verhalten ist einer Behörde verboten. Das lässt sich aus sogar aus dem Grundgesetz (Rechtsstaatsgebot, Gleichheitsgrundsatz) ableiten.
Und weil wir gerade bei Anfechtungsgründen sind: Weder aus der Begründung der Gemeinde noch aus der des Landratsamtes ist zu erkennen, dass die Interessen von Betroffenen und Gemeinde in angemessener Weise gegeneinander abgewogen wurden. Auch dazu sind staatliche Behörden verpflichtet.
Wer gackert, muss auch legen.
So lautet eine alte Wintersbacher Weisheit. An die hätte die Bürgermeisterin denken müssen, als sie am 22. Dezember eine ausführliche Begründung für ihren Wunsch nach einem Vorkaufsrecht abschickte. Sie schreibt an das Landratsamt:
„…. Die anzukaufende Fläche liegt zudem im kartierten Biotop „Feuchtwiesenbrachen und naturnaher Bachlauf Dammbachtal“, das gleichzeitig auch gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 BNatSchG ist.
Die Gemeinde Dammbach trägt zum einen eine Unterhaltspflicht für den Dammbach als Gewässer 3. Ordnung. Hier sind immer wieder Maßnahmen erforderlich um die Durchgängigkeit des Gewässers zu erhalten, immer im Hinblick auf die gegebenen wasser- und naturschutzrechtlichen Vorschriften.
Gerade in einem sehr stark bewachsenen Bereich wie hier vorliegend, kann es irgendwann erforderlich werden Gehölze zu entfernen um eine Beeinträchtigung des Gewässers zu vermeiden. Generell ist es entlang des Dammbachs immer wieder notwendig die angrenzenden Flächen durch Mahd, Rückschnitte etc. zu pflegen, immer im Hinblick dadurch den Biotopcharakter nicht zu beeinträchtigen. Aber auch die Erhaltung eines Biotops erfordert immer wieder angepasste Pflegemaßnahmen.
Der Erwerb der Teilfläche aus Flur.-Nr. 2554 erleichtert diese Pflegemaßnahmen, da die Gemeinde als Eigentümerin dann auch die entsprechenden Arbeiten durchführen oder beauftragen kann ohne vorab eine Zustimmung des Eigentümers zu erwirken. In der Vergangenheit kam es hier immer wieder zu Problemen, da Eigentümer der Gemeinde nicht gestatteten Pflegemaßnahmen durchzuführen oder die Grundstücke überhaupt zu betreten.“
Und dann kommt noch der Hammer. Bürgermeisterin Waltraud Amrhein schreibt weiter: „Da in diesem Fall keine Einigung mit den zukünftigen Eigentümern des Grundstücks erzielt werden konnte, muss die Gemeinde auf das Instrument des Vorkaufsrechts zurückgreifen, um zukünftig die erforderlichen Pflegekonzepte und Biotoperhaltungsmaßnahmen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde umsetzen zu können.„
Diese Ausführungen sind an Heuchelei kaum zu überbieten. Um das LRA gnädig zu stimmen, wird hier der Eindruck erweckt, dass die Gemeinde mit den bisher erworbenen „Raubgrundstücken“ in vorbildlicher Weise umgeht bzw umgehen wird.
Für die Zukunft gilt allerdings: Die oben aufgeführten Maßnahmen müssen „in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde“ durchgeführt werden. Das hat die Bürgermeisterin Waltraud Amrhein schriftlich zugesichert. Sie muss legen! Ob sie sich dazu das Einverständnis des Gemeinderates eingeholt hat, wage ich zu bezweifeln.
Tatsache ist: ich kenne keinen „Pflegestreifen“, um den sich die Gemeinde in irgendeiner Weise kümmert, egal ob darauf Schilf, Gras oder Buschwerk wächst. Sie duldet vielmehr, dass auf einzelnen Grundstücken des Biotop zerstört wird.
Um den Artikel hier nicht noch länger werden zu lassen, habe ich einige Bilder auf eine extra Seite gestellt.
Noch 2 Anmerkungen zur Argumentation der Bürgermeisterin Waltraud Amrhein
Anstelle eines Verkaufes wäre die Bürgermeisterin Waltraud Amrhein auch mit einer „Auflassungsvormerkung in Form eines Ankaufsrechtes“ zufrieden gewesen (Schreiben vom 5. 11. 2020 an die Käufer). Dieses sollte erst beim Bau des geplanten Geh- und Radweges genutzt werden. Auch dieser Vorschlag zeigt: es geht der Bürgermeisterin nicht um die Pflege des Bachumfeldes, sondern nur um Grunderwerb für einen geplanten Weg. Um sonst gar nichts.
Letztendlich ist für eine Pflege des Baches bzw. des Ufers eine Enteignung eines Randstreifens überhaupt nicht notwendig. Die für die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung erforderlichen Maßnahmen (Betreten und vorübergehendes Benutzen von Anliegergrundstücken, Bepflanzen der Ufer, vorübergehende Behinderung etc.) sind nach vorheriger, rechtzeitiger Ankündigung von den Grundstückseigentümern zu dulden (§ 41 Abs.1 WHG i.V.m. Art. 25 BayWG). Die entsprechenden Vorschriften sind leicht zu googeln und auch für Nichtjuristen gut verständlich. Sie müssen nur angewandt werden.
Katze aus dem Sack
Ganz am Ende ihres Antrages an das Landratsamt lässt die Bürgermeisterin Waltraud Amrhein dann doch die Katze ein wenig aus dem Sack:
„Gleichzeitig gibt es seit vielen Jahren die Idee, die Natur am Bach durch einen naturverträglichen Pfad erlebbar zu machen und im Sinne von Naherholung und der Möglichkeit von Umweltbildungsmaßnahmen (Infotafeln etc.) den Lebensraum Bach erlebbar zu machen und die Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung dieses Lebensraums zu sensibilisieren, gerade im Hinblick darauf, dass oftmals durch Unwissenheit Lebensräume am Bach beeinträchtigt werden (Entfernung von Bewuchs, Bebauung etc.).“
Das bedeutet: auf keinen Fall soll ein Radweg gebaut werden. Nur ein ganz kleiner Pfad, um Umwelterziehung zu betreiben. Maximal 300 m lang.
Kein Vorkaufsrecht für die Anlage eines Weges, never ever
Einen Tag, nachdem die Gemeinde den Antrag formgerecht gestellt und begründet hat, kommt bereits der Bescheid des Landratsamtes. Es übt ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde aus. In der Begründung wird ausschließlich nur auf den Naturschutz abgestellt. Dabei werden die Argumente von Bürgermeisterin Waltraud Amrhein voll übernommen: (gesetzlich geschütztes Biotop, die Gemeinde pflegt es durch Maht und Rückschnitte, ohne den Biotopcharakter zu beeinträchtigen. Nicht nur der Bach selbst und sein Ufer, sondern auch noch ein angrenzender Streifen soll von der Gemeinde optimal gepflegt werden.)
Wichtig ist aber bei einem solchen Bescheid auch immer, was nicht drin steht: Der Bau eines Weges oder auch nur eines Pfades wird nicht erwähnt. Dafür wird definitiv das Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen. Auf diesem Grundstück wie geplant einen Geh- und Radweg zu bauen, dürfte sehr schwer werden. Besonders, wenn die Grundstückseigentümer die Unterlagen aufheben, rechtzeitig eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen und dann dagegen klagen.
Fazit: Bürgermeisterin Waltraud Amrhein hat sich selbst ins Knie geschossen mit ihrer Aktion
Was hat die Bürgermeisterin Waltraud Amrhein mit ihrem forschen Vorgehen erreicht: Ein 3 km langer Geh- und Radweg unmittelbar am Bach ist wohl endgültig vom Tisch. Der Bau würde ein gesetzlich geschütztes Biotop teils zerstören, teils schwer beeinträchtigen.
Gleichzeitig hat sie der Gemeinde Dammbach bzw. deren Bauhof viel Arbeit aufgehalst. Die Gemeinde muss natürlich den Worten Taten folgen lassen und in Zukunft alle Grundstücksstreifen in ihrem Besitz wie oben zugesagt pflegen. Bürgermeister Bauer hat gewusst, warum er nie versucht hat, über das Landratsamt ein Vorkaufsrecht zu erreichen. Bürgermeisterin Waltraud Amrhein hätte ja vorher Frau Kunkel um Rat fragen können. Die versteht von Berufs wegen etwas von Immobilienangelegenheiten und wäre sicher gerne bereit gewesen, zu helfen.
In den ersten Jahren der Bürgermeister-Bauer-Herrschaft wurde über Wiesenweg und Vorkaufsrecht noch in öffentlicher Sitzung verhandelt. Nachdem sich Gemeinderat und Bürgermeister dabei bis auf die Knochen blamiert haben, haben sie wohl gemeinsam beschlossen, in Zukunft nur noch in geheimer Sitzung über dieses Thema zu sprechen. Im Sinn von „offen, ehrlich, transparent“ könnte die Bürgermeisterin einmal zusammen mit dem Gemeinderat allen Dammbachern darlegen, wie genau der geplante Wiesenweg/Pfad aussehen soll und welche Chancen sie sieht, diesen jemals zu realisieren. Ähnlich wie bei dem Newsletter über die Wasserversorgung. Außerdem steht das mit der Naturschutzbehörde abgestimmte Pflegekonzept für die Grundstücke am Dammbach an. Auch das sollte sie veröffentlichen. Andere Grundstücksbesitzer können daraus sicher lernen.
last but not least: Die Bürgermeisterin Waltraud Amrhein fügt mit ihrem Vorgehen den Dammbacher Bürgern erheblichen finanziellen Schaden zu. Alle Dammbacher, die Grundstücke am Bach besitzen, sollten endlich wach werden. Ihre Grundstücke sind deutlich weniger wert, wenn die Gemeinde die Option hat, über das Grundstück einen Geh- und Radweg zu bauen. Sie sollten sich an ihre Gemeinderäte wenden und verlangen, dass dem Spuk endlich ein Ende gemacht wird.
Zum Thema Wiesenweg finden Sie weitere umfangreiche Informationen unter „Der Wiesenweg“ „Das Vorkaufsrecht am Dammbach“ „Wie Bürgermeister Bauer seine Beute wieder zurückgeben musste“ und „Der Dammbacher Radweg„
Aha quasi alter Wein aus neuen Schläuchen…Ich habe vor ein paar Jahren ein Haus mit Grundstück am Dammbach gekauft…wie es um das Stück für den Weg am Dammbach ging wurde auf meine Frage hin wer sich dann drum kümmert weil es mir ja dann nicht mehr gehört, vom damaligen BM nur mit der Schulter gezuckt und gemeint „Du selber, wir können die Gemeindearbeiter nicht überall hin schicken“ Daraufhin hab ich es behalten weil ich nicht einseh das ich was sauber halten soll was mir nicht mehr gehört. Erst wenn auch wirklich wie jetzt im Grundbuch drin steht ein „Wiesenweg“ gebaut wird, muss ich es abgeben…soviel zum Thema mit der Aussage die Gemeinde hält es dann sauber…
Es fällt schwer, sachlich zu bleiben, angesichts der auszugsweise veröffentlichten Begründungen für die Ausübung eines Vorkaufsrechts aus Naturschutzgründen. Die Gemeinde hat „seit vielen Jahren die Idee, die Natur duch einen naturverträglichen Pfad erlebbar zu machen“. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Ein Rad- und Wanderweg sollte angelegt werden, kein Pfad. Von Pflegemaßnahmen seitens der Gemeinde war damals nicht die Rede und es wurde in der Vergangenheit nicht viel getan. Es wird nun weiter argumentiert,“ Grundstückseigentümer hätten teilweise Pflegemaßnahmen nicht gestattet“. Hier mein Vorschlag, hoffentlich sachlich und konstruktiv: Die politischen Entscheidungsträger treffen sich zeitnah mit den Verantwortlichen der Naturschutzbehörde zur Bestandsaufnahme und entscheiden über die tatsächlich erforderlichen Maßnahmen. Und sie erklären der Einwohnerschaft, wie die Pläne zu einem Pfad oder Weg aussehen.
Ein guter Vorschlag von Klapperstorch, einen Ortstermin mit der Gemeinde und Behördenvertretern durchzuführen. Perfekt wäre,diesen öffentlich zu machen und so auch die Bürger mitnehmen. Es gibt viel zu sehen und noch viel mehr zu tun.
Nicht nur hier würde ein Ortstermin Sinn machen, sondern auch einer an der Wintersbacher Friedhofsmauer. Dachte man letztes Jahr noch, diese würde in Kürze einstürzen so ist es nun sonderbar ruhig um dieses Thema. Eine Frage nach der (fehlenden?) Tätigkeit seitens der Bürgermeisterin kann hier vielleicht auch öffentlich beantwortet werden.
Vielleicht ist es ruhig, weil zuvor viel Lärm um nicht viel gemacht wurde. Warum hackt man nun auf der Bürgermeisterin rum? 18 Jahre Untätigkeit kann weder Mann noch Frau in kurzer Zeit aufholen. Den Lärm um die Friedhofsmauer hat der damalige 2. Bürgermeister gemacht. Er wollte Allerheiligen absagen, weil sonst die Knochen der Toten auf der Straße liegen, wenn die Mauer einstürzt. Ein bisschen Vertrauen ins Tun der Handelnden wäre angebracht.
Wenn es stimmt, dass die Dammbacher von mutigen und verwegenen Spessarträubern abstammen, dann ist von deren Genen nicht viel erhalten geblieben. Die obenstehenden Beiträge sind doch sachlich und nicht irgendwie anstößig. Warum können die Autoren nicht auch ihren richtigen Namen angeben? Dann werden die Meinungen oder Anregungen auch ernster genommen.
Ich habe Verständnis dafür, dass in bestimmten Fällen ein Informant oder Kommentator anonym bleiben möchte. Das sollte aber die Ausnahme sein und nicht die Regel.
Und noch etwas: Thema ist hier der Wiesenweg. Dabei sollten wir bleiben.
Am Donnerstag, dem 21. 1 ist wieder Gemeinderatssitzung. Dort gibt es den Tagesordnungspunkt Anfragen des Gemeinderates. Ob ein Gemeinderat/eine Rätin den Mut hat, zu dem Thema die notwendigen Fragen zu stellen? Wahrscheinlich nicht.