Das Versprechen des Bürgermeisters Roland Bauer
Als in den Jahren 2009 und 2010 die Planungen für das neue Feuerwehrhaus konkret wurden, musste die Gemeinde wie jeder andere Bauherr auch die Unterschriften der Nachbarn einholen. Dabei wurden Befürchtungen geäußert, dass in den neuen Räumlichkeiten und im Sommer auch auf dem Platz davor Feste gefeiert werden und bis tief in die Nacht das Gelände mit lauter Musik beschallt wird. Bürgermeister Bauer wollte die Unterschrift des Nachbarn unbedingt. Also versprach er, „dass dort keinerlei Veranstaltungen stattfinden werden“ (Siehe Protokoll des Gemeinderates vom 17. 3. 2017, TOP 1.2). Dass dieses Versprechen gegeben wurde, ist also unstreitig.
Tatsache ist auch, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde mögliche Lärmbelastung für die Anwohner als problematisch angesehen hat. Lt. Main-Echo (23. 8. 2010) brauchte die Genehmigung mehrere Monate, weil die Lärmschutzabteilung des Landratsamtes Bedenken hatte.
„Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern“
Inzwischen ist das Feuerwehrhaus / Rathaus fertig und es kam so, wie es kommen musste. Die Bedingungen sind einfach zu verlockend: Ein schön gestalteter Innenhof, eine Halle, in die man sich bei schlechtem Wetter zurückziehen kann, Küche und Toiletten sind vorhanden und ausreichend Räumlichkeiten, in denen notfalls die Bierleichen ihren Rausch ausschlafen können. Als Versuchsballon startete man mit einem Maibaumfest. Dass der Maibaum auf dem Platz vor dem Rathaus / Gemeinde-zentrum aufgestellt wird, ist naheliegend. Und dass beim Aufstellen die Musik spielt und es zur Stärkung Bier gibt, ist Tradition. Keine Tradition ist es aber in Dammbach, dass bei der Maibaumaufstellung bis Mitternacht lautstark gefeiert wird.
Gegen die Genehmigung des Maibaumfestes klagte der betroffene Anwohner und die Angelegenheit wurde am 17. 2. 2017 im Gemeinderat diskutiert. Im vorläufigen Protokoll steht: „Aus dem Gemeinderat wird geäußert, dass sich die Gemeinde an ihr Wort halten müsse. Der Bürgermeister hatte im Vorfeld der Baugenehmigung zugesagt im Neubau keine nächtlichen Veranstaltungen zu genehmigen.“ In der nächsten Sitzung am 17. 3. 2017 wurde beschlossen, die obige Formulierung zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen: „Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass er bei der Baugenehmigung des Feuerwehrhauses (Rathaus) Herrn B sein Wort gegeben habe, dass dort keinerlei Veranstaltungen stattfinden werden. Im Gemeinderat wird klar darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Dammbach ihr gegebenes Wort breche, wenn die Maibaumaufstellung am Feuerwehrhaus (Rathaus) stattfindet.“ Gegen diese Änderung stimmten nur der 1. Bürgermeister, der 2. Bürgermeister und Adolf Englert. Eine solche Treue auch in höchst zweifelhafter Angelegenheit qualifiziert aus der Sicht von Bürgermeister Roland Bauer eindeutig zur Ehrenbürgerwürde!
Über die Rolle des Bürgermeisters heißt es im Protokoll vom 17. 2. 2017 „Der Bürgermeister plädiert für eine Durchführung (des Maibaumfestes). Gegebenenfalls müsse eine gerichtliche Klärung erfolgen.“
Lieber Bürgermeister Roland Bauer! Die Sache ist klar! Sie haben in ihrer Eigenschaft als Bürgermeister ihr Wort gegeben. Daran hat sich die Gemeinde zu halten! Das ist eine Sache des Anstandes! Was muss da noch gerichtlich geklärt werden? Vier Gemeinderäte (alle von der UWG) sehen das auch so, der Rest stimmte dafür, das gegebene Wort zu brechen und das Fest zu genehmigen.
Natürlich war auch das Landratsamt Aschaffenburg mit der Sache befasst. Die prüfen allgemein, ob ein solches Fest zulässig ist. Ist es ein Traditionsfest? Ist es ein seltenes Ereignis, das die Betroffenen zwei- oder dreimal im Jahr hinzunehmen haben?
Was das Landratsamt im allgemeinen und die Kommunalaufsicht im besonderen überhaupt nicht interessiert, ist Fragen der folgenden Art: Darf ein Bürgermeister sein offiziell im Namen der Gemeinde gegebenes Wort brechen? Oder in anderen Fällen: Ist es in Ordnung, dass das Abstimmungsverhalten des Gemeinderates durch falsche Informationen manipuliert wird? Ist es in Ordnung, wenn sich ein Bürgermeister nicht durch sachliche und fachliche Überlegungen leiten lässt, sondern durch Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz? Kann sich also ein (CSU-) Bürgermeister in Bayern einfach alles erlauben? Wie gesagt, all das finden Landratsamt und Kommunalaufsicht in Ordnung. Das darf ein Bürgermeister in Bayern. Dass da bei den Bürgern Staatsverdrossenheit und die Suche nach Alternativen im politischen Spektrum die Folge ist, ist nicht nur verständlich, das ist konsequent und zwingend.
Glücklicherweise gibt es aber auch noch die unabhängige Justiz. Sie hat Bürgermeister Bauer schon mehrfach in seine Schranken verwiesen. So auch diesmal. Am 21. 2. 2018 um 10 Uhr fand die Verhandlung vor dem VG Würzburg statt. Unter der Überschrift „In den Mai feiern nur mit Lärmprognose“ berichtete das Main-Echo ausführlich (zum Artikel). Am darauffolgenden Tag wurde das Urteil verkündet: Die Genehmigung für das Fest war rechtswidrig; die beklagte Gemeinde trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Zusage von Bürgermeister Bauer, dass in dem Gemeindezentrum / Feuerwehrhaus keine lautstarken Veranstaltungen stattfinden, spielte bei dem Urteil keine Rolle. Das Gericht stellte fest, dass die Zusage eines Bürgermeisters nur dann rechtswirksam ist, wenn sie schriftlich gegeben wurde. Dis Zusage von Bürgermeister Bauer ist aber nur mündlich erfolgt. Ob er sich an eine solche mündliche Zusage hält, ist eine Frage des Anstandes. Rechtlich ist er wie gesagt nicht gebunden. Die Lehre daraus kann nur sein: keine mündlichen Vereinbarungen mit Bürgermeister Bauer, nur schriftliche. Und in wichtigen Sachen einen Anwalt einschalten.
Grundsätzliches zu Vereinsfesten und Festlärm
Ohne Geld geht gar nichts. Das gilt auch für Vereine. Die einfachste Möglichkeit der Geldbeschaffung ist, dass die Mitglieder auskömmliche Beiträge zahlen. Sind sie dazu nicht bereit oder in der Lage, dann müssen sie eben ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen, ein Vereinsfest organisieren und auf gute Einnahmen zu hoffen. Solche Vereinsfeste stoßen in vielen Orten immer mehr auf Ablehnung. Warum? Einen Grund sehe ich darin, dass sich der Charakter vieler Feste gewandelt hat. Mit möglichst geringem Aufwand soll ein möglichst hoher Ertrag erzielt werden. Also: wenn schon Tische und Bänke aufgestellt wurden, dann soll das auch möglichst lange in die Nacht hinein ausgenutzt werden. Das bringt Umsatz. Für die Musik engagiert man eine drittklassige Band, die kostenlos spielt, um überhaupt einmal auftreten zu dürfen und die mangelndes Können durch Lautstärke übertönt und ersetzt. Oder die Musik wird gar nicht erst live gemacht, sondern vom Laptop abgespielt. Und weil der Computer nicht müde wird, kann man die Musik auch bis 1 oder 2 Uhr nachts nahezu pausenlos und oft in abartiger Lautstärke abspielen. Mehr oder weniger alkoholisiert wird das vielleicht sogar als schön empfunden. Die Nachbarn sind allerdings angepisst.
Wie gesagt, das oben sind allgemeine Gedanken und beziehen sich nicht speziell auf das Maibaumfest. Nun aber zur Feuerwehr: der Unterhalt einer Feuerwehr gehört zu den Pflichtaufgaben einer Gemeinde. Gerade in Orten wie Dammbach mit der nahen Autobahn sind die Leute von der freiwilligen Feuerwehr immens mit Einsätzen belastet. Es gibt Zeiträume, wo gefühlt zweimal die Woche die Sirene zum Einsatz ruft. Die aktiven Feuerwehrleute investieren eine Unmenge an Zeit für Einsätze, Reinigen, Instandhalten und Schulungen. Es kann nicht sein, dass die dann auch noch Feste organisieren müssen, um ihr Feuerwehrhaus mitzufinanzieren oder sich aktuelle Ausrüstung kaufen zu können. Zumal die Gemeinde ja für Einsätze auf der Autobahn Rechnungen schreibt, also Geld einnimmt. (Bei dem Feuerwehrfest 2011 am Maria-Stern-Platz wurde von der Gemeinde ein Betrieb bis 2 Uhr morgens genehmigt mit der Begründung, dass es sich um eine „Veranstaltung zugunsten des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses“ handelt, die Veranstaltung also im öffentlichen Interesse sei.)
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