Guten Morgen Frau Amrhein,
uns wurde berichtet, dass die UWG den Kauf des neben unserem Anwesen liegenden Grundstücks von Helmut Bauer durch die Gemeinde betrieben hat. Die UWG sollte folgende Fakten kennen:Neben dem besagten Grundstück liegt eine Wiese, die nur über dieses Grundstück erreicht werden kann. Der Eigentümer (Fam. Knehrler) kann also ein Notwegerecht beanspruchen.
Einen Teil der Hütten im vorderen Teil des Grundstücks ist mit Asbest-Platten gedeckt. Die Entsorgung ist nicht ganz billig.
Im Gegensatz zu den Nachbargrundstücken ist das Grundstück von Helmut Bauer nicht aufgefüllt. Besonders im hinteren Teil ist es so ein schützenswertes Feuchtgebiet und nur nach mehrwöchiger Trockenheit gut begehbar.
Mit Herrn Knehrler habe ich mich über mögliche Motive für den Kauf durch die Gemeinde unterhalten: Sollte die Gemeinde einen Zugang zum Dammbach planen, hat sie in 50 m Entfernung einem wesentlich besser geeigneten (da bis zum Bach aufgeschütteten) Landstreifen schon vor Jahren gekauft. Er ist derzeit an Pferdehalter verpachtet. Sollte die Gemeinde uns mit dem Grundstück erpressen wollen mit dem Ziel, dass wir im Tausch Land für einen Wiesenweg abgeben, so wird sie dieses Ziel garantiert nicht erreichen. Wir würden das als ein feindliches Vorgehen ansehen (ähnlich wie den Verkauf des Pfades auf der anderen Seite unseres Anwesens) und entsprechend reagieren.
Auch Herr Knehrler war über das Vorgehen der UWG erstaunt, da auch er Interesse an dem Grundstück hat. Derzeit nutzt er den Schuppen für das Unterstellen seines Traktors und stellt bei Bedarf vor dem Schuppen ein Auto ab. Dazu wurde der Platz vom ihm extra geschottert.
Mit freundlichen Grüßen
Cordula und Ulrich Prantl