Um was es im vorliegenden Fall geht, ist in dem unten verlinkten Zeitungsartikel des Main-Echo ausführlich dargestellt: Ein 6-jähriger wohnt mit seiner Familie auf der Geishöhe. Der Weiler liegt ca. 5 km vom Hauptort entfernt und ist nicht an den öffentlichen Nahverkehr angeschlossen. Klare Sache: die Gemeinde trägt die Kosten für die Schülerbeförderung zur Grundschule. Das steht so im Gesetz. In der Vergangenheit war das auch kein Problem: die dort wohnenden Kinder wurden mit einem Kleinbus zur Schule gefahren und nach Schulschluss wieder zurück.

Bürgermeister Bauer wird in Sachen Schülerbeförderung aktiv:

Das war Bürgermeister Bauer aber zu teuer. Er kundschaftete die Situation der Familie aus und stellte fest: Die Familie selbst hat ein Auto, die in dem gleichen Anwesen wohnenden (berufstätigen) Großeltern sogar deren zwei.  Damit war für ihn klar: Die Familie kann problemlos den Transport zur Schule selbst organisieren. Dass die Autos von den Eigentümern für den Weg zur Arbeit benötigt werden, akzeptiert er. Trotzdem sieht er keine Probleme: Beispielsweise könnte die Mutter den Vater früh um 5.30 Uhr zur Arbeit fahren. Bis 6 Uhr wäre sie dann wieder zu Hause. Natürlich müssen die beiden 6 und 2 Jahre alten Kinder in der Zeit beaufsichtigt werden. Auch dafür hat Bürgermeister Roland Bauer eine Lösung. Entweder die Kinder stehen auch zeitig auf und fahren mit. Oder Großvater/Großmutter stehen zeitig auf und beaufsichtigen die Kinder von 5.30 Uhr bis 6 Uhr.  Die gleiche Prozedur ist dann nach Arbeitsschluss des Vaters nochmals fällig. Das alles sei den Betroffenen problemlos zumutbar. Bürgermeister Bauer schickte der Familie also einen Bescheid, in dem die Beförderung durch die Gemeinde abgelehnt wurde, aber eine Wegstreckenentschädigung von 6 € pro Tag angeboten wurde. Und damit die Familie nicht weiter auf dumme Gedanken kommt, wurde gleich auch noch eine Gebühr für diesen Bescheid in Höhe von 100 € festgelegt. Dadurch sollte wohl signalisiert werden: überlegt es euch gut, ob ihr gegen mich klagt. Das kann euch noch wesentlich teurer kommen.

Die Familie machte in der Situation das einzig Richtige: sie klagte. Zuerst im Eilverfahren am 6. 9. 2017 und dann im Hauptverfahren am 29. 11. 2017. Beidemal verlor die Gemeinde mit Pauken und Trompeten, man könnte auch sagen mit Schimpf und Schande. Sie muss beide Mal sämtliche Kosten tragen.

Einige Fragen bleiben aber doch:

  1. Gibt es eigentlich niemanden, der einen wild gewordenen Bürgermeister stoppen kann? Die Kommunalaufsicht will nicht (Siehe http://a-f-dammbach.de/kommunalaufsicht). Auf Nachfrage teilte sie mit: das Handeln von Bürgermeister Bauer ist nicht zu beanstanden. Von Recht haben die dort (im Gegensatz zu den Richtern am Verwaltungsgericht Würzburg) keine Ahnung, aber das wissen wir ja schon. Allerdings gibt es doch auch noch den Gemeinderat. Wusste er davon überhaupt? Schließlich geht es auch um nicht unbeträchtliche Geldbeträge.
    Wenn niemand eingreift, läuft in einem Jahr das gleiche Spiel wieder ab. So kündigt es trotzig Bürgermeister Roland Bauer in dem unten verlinkten Filmbeitrag des Bayerischen Rundfunks an. Er hat aus dem verlorenen Prozess bisher nichts gelernt.
    Auch die Druckerei Trübel meldet sich im aktuellen Amtsblatt (Nr. 50 vom 15. 12.17, Seite 37) mit einem passenden Zitat zu Wort: „Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befielt es.“ (Mark Aurel, röm. Kaiser 121 – 180 n. Chr.)
  2. Warum strengt Bürgermeister Bauer einen von vornherein aussichtslosen Prozess an? Die Antwort kann nur lauten: Er erwartet, dass einfache Bürger  einen Prozesses scheuen und eher Unrecht in Kauf nehmen. Das eingesparte Geld kann er dann für Sachen verwenden, die ihm wirklich am Herzen liegen. Dammbacher Familien mit Kindern gehören da offensichtlich nicht dazu. Die Konsequenz ist: jeden Dammbacher kann es treffen. Also sollte jeder eine gute Rechtsschutzversicherung haben. Zumindest so lange, wie Bürgermeister Bauer und seine CSU/FWG am Ruder sind. Wichtig ist: sie muss auch Verwaltungsrecht einschließen.
  3. Letztlich sollte jeder, der mit einem CSU/FWG-Gemeinderat zusammenkommt, diesen fragen: Wie stehst du zu dieser Geschichte? Hast du davon gewusst? Hast du gar zugestimmt? Und wenn er nichts gewusst hat sollte  gefragt werden: Was machst du jetzt? Akzeptierst du sein Verhalten nach dem Motto „So ist er halt, unser Roland“? Oder bist du nicht auch der Meinung: „Das ging eindeutig zu weit. Er sollte endlich mal über seinen Rücktritt nachdenken„? Insbesondere die Antworten des derzeitigen 2. Bürgermeisters wären da interessant. Die Bürger wollen schließlich wissen, was sie erwartet, wenn er in gut 2 Jahren Bürgermeister werden will.

Weitere Informationen:

Den Beitrag vom Main-Echo findet man unter folgendem Link: http://www.main-echo.de/5281046          

Am 13. 12. hat der Bayerische Rundfunk einen Beitrag über die verweigerte Schülerbeförderung gebracht. Leider ist er nicht mehr in der Mediothek zu finden.

Wer gerne juristische Texte liest, findet hier das Urteil zum Eilverfahren vom 6. 8. 2017.

Wenn das Urteil im Hauptverfahren veröffentlicht ist, werde ich es hier auch verlinken.

Noch ein Nachtrag:

Bei den beiden Verfahren ging es darum, ob der Familie die Beförderung zur Schule zumutbar ist. Das wurde verneint und deshalb war es nicht erforderlich, die Höhe der angebotenen Entschädigung zu überprüfen. Grob überschlagen fährt die Mutter zweimal zur Schule und zurück und einmal zusätzlich nach Hobbach und zurück. Das sind ca. 45 km. Nimmt man als Kosten die vom ADAC ermittelten 45 Cent pro km für einen VW Golf, dann kommt man auf ca. 20 € pro Tag. Rechnet man noch einen Zeitaufwand von ca. 90 Minuten pro Tag mit dem Mindestlohn von 8,84 €/Stunde, dann erhält man ziemlich genau den Betrag, den die Gemeinde nach eigenen Recherchen auch für den Einsatz eines Taxis hätte aufwenden müssen.