Transparenz
Ich weiß, dass viele erwarten, endlich Neues über den verscherbelten Pfad zu lesen. Über ein Jahr ist es jetzt her, seit wir Klage gegen die Gemeinde erhoben haben. Hat sich da bisher gar nichts getan? Doch, es ist inzwischen einiges passiert. Unter anderem hat der Anwalt der Gemeinde, RA Kaup aus Aschaffenburg, sein Mandat niedergelegt. Es musste also ein anderer Anwalt gefunden werden und dieser musste sich dann einarbeiten. All das bringt immer wieder Verzögerungen. Als Kläger möchte ich zu dem laufenden Verfahren selbst nichts sagen. Das kommt, wenn der Prozess vorbei ist. Versprochen! Vielleicht erzählt ja Bürgermeister Bauer in der nächsten Gemeinderatssitzung unten der TO-Punkt „Informationen des Bürgermeisters…“ näheres.
Also beschäftigen wir uns wieder einmal mit dem Thema Transparenz in der Gemeindepolitik, dem Dauerbrenner schlechthin.
Es ist jetzt gut ein halbes Jahr her, seit das „Förderprogramm der Gemeinde Dammbach für Investitionen zur Innenentwicklung“ in Kraft getreten ist. Damit wäre es an der Zeit, erste Erfahrungen zu bewerten. Eventuell auch, diese mit den Erfahrungen der anderen Allianz-Gemeinden zu vergleichen. Dazu müsst aber erst einmal bekannt sein, ob und wie viel an Förderung bisher zugesagt worden ist. Und wofür diese Förderung im wesentlichen verwendet wird. Für Renovierung, Umbau, Instandsetzung? Oder für den Erwerb alter Häuser? Oder für Neubauen in einem Neubaugebiet? Außerdem wäre zu hinterfragen, ob sich die Mindestsumme von 100.000 € wirklich bewährt hat. Und da solche Angelegenheiten in Dammbach in Geheimsitzungen abgehandelt werden, erfährt der normale Bürger natürlich nichts darüber. Er kann sich also auch kein Urteil darüber bilden, wie verantwortungsvoll Bürgermeister und Gemeinderat mit seinen Steuergeldern umgehen.
Für die Beteiligten ist es natürlich angenehm, wenn Empfänger, genauer Verwendungszweck und Summen geheim bleiben. Da lässt sich besonders gut schieben, mauscheln und taktieren. So wie es österreichische Politiker jüngst in der Russenvilla auf Ibiza versucht haben. Aber diese Geheimhaltung ist schlichtweg illegal. Wenn jemand aus öffentlichen Mitteln Zuschüsse beantragt, dann muss er auch öffentlich dazu stehen und kann nicht argumentierten, durch die Veröffentlichung sei seine Privatsphäre verletzt.
So muss Transparenz funktionieren
Ein Beispiel, wie es laufen muss, ist die Verteilung von EU- Agrarsubventionen. Da kann jeder unter https://www.agrar-fischerei-zahlungen.de/Suche? abfragen, was wer an Zahlungen erhalten hat. Gibt man beispielsweise „Bauer“, „63874“ und „Dammbach“ ein, so wird einem für 2018 alle Subventionsempfänger genannt, die in Dammbach wohnen und Bauer heißen. Klickt man dann weiter einen der aufgeführten Namen an, erscheint genau aufgelistet, was der Betreffende im Jahr 2018 an Zahlungen erhalten hat.
So geht Transparenz, lieber Gemeinderat! Und die Dammbacher Bauern haben es in der Hand, ob sie in der Aufstellung genannt werden. Ist ihnen das peinlich, brauchen sie ja einfach nur keine Subventionen zu beantragen.
Ein Tipp an die Ehefrauen: Schaut doch einmal nach, ob euch euer Bauer ehrlich die ganze Summe angibt oder ob er sich vielleicht einen Teil als Taschengeld abzweigt.
Beim Dammbacher Förderprogramm gibt es einige Ungereimtheiten
Um aber auf die Förderung der Innenentwicklung zurückzukommen: Da gibt es in dem Förderprogramm, das zum 1.10. 2018 in Kraft trat, doch einige Ungereimtheiten. Diese ergeben sich teilweise dadurch, dass Dammbach eine sehr hohe Einstiegshürde von 100.000 € gewählt hat.
Nach dem Programm ist das Abreißen eines alten Hauses und die Gestaltung einer attraktiven Freifläche förderfähig. Nur: der Abbruch eines typischen alten Hauses und die Gestaltung der entstandenen Freifläche kostet nicht annähernd 100.000€. Man müsste hier die Mindestsumme deutlich geringer ansetzen.
Es gibt aber auch Widersprüche im Text: Im einleitenden Absatz steht: „Mit dem Förderprogramm soll einer Verödung der Ortskerne vorgebeugt werden.“ §1(1) dagegen sagt: „Der räumliche Geltungsbereich, d.h. das Fördergebiet, umfasst das gesamte Ortsgebiet, sofern hier ein zulässiger Erstwohnsitz nachgewiesen werden kann.“ Damit scheitet die Jochenhöhe aus. Aber wie ist es mit einem Neubaugebiet wie beispielsweise dem Strömersgut? Wird da ein Neubau gefördert? Eigentlich nicht, denn ein Neubau dort kann ja der Verödung des Ortskernes nicht verhindern. Aber eigentlich doch, denn das Strömersgut gehört ja eindeutig zum gesamten Ortsgebiet. Auch für Bauwillige wäre hier eine Klarstellung hilfreich.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass nur der Kauf eines älteren Hauses ohne grundlegende Sanierung nicht gefördert werden soll. Wie schon an anderer Stelle geschrieben: sie stellt nur eine Subventionierung des Verkäufers dar. Er kann für seine Immobilie einen um bis zu 17.500 € höheren Preis verlangen, als der Markt eigentlich hergibt. Ein Kompromiss wäre vielleicht, wenn man den Kaufpreis nur zu 30 oder 50 % bei der Fördersumme berücksichtigen würde.