Der verlorene Prozess und die Tücken des öffentlichen Rechts
Aktuell zum verscherbelten Pfad: Leider haben wir unseren Prozess gegen die Gemeinde in erster Instanz verloren. (Worum es geht, ist in dem Beitrag „Der verscherbelte Pfad„ ausführlich dargestellt.) Wir wollten erreichen, dass zumindest die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche erhalten bleibt. Dass diese eingezogen wurde, war mit denkbar knapper Mehrheit vom Gemeinderat beschlossen worden. Zur Erinnerung: die UWG-Fraktion hatte sich festgelegt, gegen die Entwidmung zu stimmen. Zwei Mitglieder sind dann zu der Abstimmung nicht erschienen und so kam es, dass Bürgermeister Roland Bauer seinen Antrag durchbrachte. Die ewige Dankbarkeit des Bürgermeisters ist den beiden Verhinderern gewiss.
Am 16. April 2019 war die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg in Dammbach gewesen und hat den Pfad in Augenschein genommen. Richter müssen neutral sein und dürfen sich nicht zugunsten einer Partei äußern. Trotzdem hat man ihren Minen und Fragen anmerken können, dass es für sie unverständlich war, dass die Gemeinde den Pfad an Familie S veräußert hat. Aber um den Verkauf ging es bei dem Prozess nicht. Was da gelaufen ist, war zwar eine große Schweinerei. Aber juristisch ist dagegen nichts mehr zu machen.
Zurück zum Prozess um die Entwidmung des Pfades. Beide Seiten haben auf eine mündliche Verhandlung verzichtet. Im Nachhinein gesehen war das wohl ein Fehler. Am 28. Mai 2019 wurde dann das Urteil erlassen und am 21. Juni 2019 schließlich unserem Rechtsanwalt zugestellt. Der Aufwand war nicht unerheblich: 3 hauptamtliche Richter und 2 ehrenamtliche Richterinnen hatten sich mit dem Fall beschäftigt. Ergebnis: „Die Klage wird abgewiesen“.
In der Urteilsbegründung argumentiert das Gericht, wir seien nicht klageberechtigt, weil wir zu wenig eingeschränkt seien. Das Rangieren im Hof und die Ausfahrt aus dem Grundstück werden nur deutlich erschwert. Erst wenn uns beides völlig unmöglich gemacht würde, wären wir klageberechtigt. Und nun gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Ob also Bürgermeister Bauer durch Halb- und Unwahrheiten den Gemeinderat zu der knappen Zustimmung gebracht hat, spielt keine Rolle. Genauso wenig wie die Tatsache, dass der Gemeinderat über die eingegangenen Einwendungen gar nicht informiert wurde, folglich auch gar nicht darüber diskutieren konnte. Das Gericht hat es in seiner Urteilsbegründung so formuliert: „… Nach alledem kommt es auf die von den Beteiligten diskutierten Fragen über die Passivlegitimation, die formelle Rechtmäßigkeit der Verfügung, das Vorliegen der Veraussetzungen des Art. 8BayStrWG nicht an. Die Klage war vielmehr wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig … abzuweisen.“
Unser Anwalt hat 2 wesentliche Punkte aus seiner Klageschrift gefunden, auf die in der Urteilsbegründung nicht eingegangen wird. Er hat jetzt Revision beantragt. Da die Verwaltungsgerichte im Augenblick mit Asylstreitigkeiten mehr als ausgelastet sind, kann sich unser Verfahren noch über Jahre hinziehen. Immerhin hat unsere Rechtsschutzversicherung schon die Kostenübernahme zugesagt.
Versuch einer außergerichtlichen Einigung
Damit sich die Angelegenheit aber zu einem Anschluss kommt, haben wir dem Eigentümer des Pfades Tobias S. (Frankfurt) ein Angebot gemacht: wir zahlen ihm für das Stück Pfad von der Straße bis zum Ende unseres Wohnhauses 5.000 €. Zur Vergleich: Die Gemeinde hat im Jahr 2015 für den gesamten Pfad von der Straße bis zum Bach 3.600 € in Rechnung gestellt. Tobias S. wäre wohl bereit gewesen, das für ihn nutzlose Stück abzugeben. Allerdings ist der Bewohner des Anwesens (Josef S.) strikt gegen den Verkauf. Jetzt müssen alle Beteiligten halt warten.
Die Tücken des öffentlichen Rechts
Durch das Urteil ist mir einiges klar geworden. Wenn sich ein Gemeinderat oder ein Bürger bei der Kommunalaufsicht darüber beklagt, dass ihm vom Bürgermeister die Unwahrheit gesagt wird, dann hat das keinerlei Konsequenzen. Warum? Nicht, weil der Bürgermeister im Recht ist. Sondern weil niemand klageberechtigt ist und folglich auch niemand über eine solche Klage entscheiden muss.
Kann der Bürger gar nichts machen?
Wir leben zwar im Räuberland. Aber nach Art der Vorfahren die Sache selbst in die Hand zu nehmen, ist sicher keine Option. Gewalt ist nie eine Lösung. Genauso wenig ist es eine Lösung, aus Protest die AfD zu wählen. Leider machen das viele. Schließlich ist Dammbach im gesamten Kreis Aschaffenburg die Gemeinde mit dem höchsten Stimmenanteil der AfD. Das zeigt: Dammbach ist die Gemeinde, wo der höchste Prozentsatz der Wähler mit ihrer Regierung – sprich dem Bürgermeister – unzufrieden sind. Für meine Person habe ich eine andere kreative Möglichkeit gefunden, meine Unzufriedenheit mit Bürgermeister Roland Bauer zum Ausdruck zu bringen: diese Seite mit dem Motto: „Wir sind sauer auf Bürgermeister Roland Bauer“.
Die Fälschung eines Gemeinderatsprotokolls ist strafbar!
Das oben gesagte gilt aber nur für den Bereich öffentliches Recht. Sobald andere Rechtsgebiete berührt sind, sieht die Sache völlig anders aus. Nehmen wir beispielsweise den wohlbegründeten Verdacht, dass Bürgermeister Roland Bauer das Protokoll einer Geheimsitzung des Gemeinderates gefälscht hat. (siehe dazu: Kommunalwahl II – gefälschtes Gemeinderatsprotokoll?) Die Geschäftsführerin des Dorfladens versucht zwar zu retten, was zu retten ist. Dem Main-Echo-Redakteur Overhoff (genau dem, der damals die UWG aufgefordert hat, sich wegen ihrer berechtigten (!) Kritik an Bürgermeister Roland Bauer nicht nur bei diesem, sondern bei allen Dammbachern zu entschuldigen) diktiert sie in den Computer, dass der Dorfladen ständig modernisiert wird: Neue Lagerregale, Jalousien und einen Windfang nennt sie als Beispiel. Jeder kann sich selbst ein Bild machen, ob da 20.000 € reingeflossen sind. Inzwischen hat sich die Vorgehensweise geändert: Im Amtsblatt hat Bürgermeister Bauer ganz offen mitgeteilt, dass der Dorfladen noch immer Verluste macht und dass daher die Gemeinde ihren Anteil nochmals um 10.000 € aufstocken wird. Aus den Angaben des Bürgermeisters lässt sich errechnen: Ca. 50.000 € Umsatz fehlen im Jahr, um ohne Verluste zu arbeiten. Lt. Literatur sind bei einem Dorfladen eine Handelsspanne von 20 bis 25 % üblich. Es fehlen also im Jahr ca. 10.000 bis 12.000 € an Deckungsbeitrag. Am 19. 7. entscheidet darüber der Gemeinderat. Und diesmal in öffentlicher Sitzung! Vielleicht wird in dieser Sitzung ja auch verkündet, dass in Zukunft das Hotel Heppe mit gutem Beispiel vorangeht und einen größeren Teil seines Bedarfs an Lebensmitteln über den Dorfladen deckt. Aus Dankbarkeit könnte der Dorfladen dann Werbung für die Heppe machen. Zum Beispiel: „Sei kein Depp, geh in die Hepp“. So entsteht eine win-win-Situation!
Aber zurück zum mutmaßlich gefälschten Gemeinderatsprotokoll:
Im Strafgesetzbuch steht folgender Paragraph:
§ 348 Falschbeurkundung im Amt. (1) Ein Amtsträger, der, zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, innerhalb seiner Zuständigkeit eine rechtlich erhebliche Tatsache falsch beurkundet oder in öffentliche Register, Bücher oder Dateien falsch einträgt oder eingibt, wird mit Freiheitsstafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Hier kann jeder Bürger bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Auch anonym, wenn es sein muss. Wenn die Anzeige plausibel und gut begründet ist, wird die Staatsanwaltschaft ermitteln. Und dann könnte auch die Rolle der Kommunalaufsicht einmal kompetent überprüft werden.
Außerdem gibt es das Wettbewerbsrecht
Dieses gibt betroffenen Konkurrenten des begünstigten Dorfladens ein Klagerecht. Wenn sich also der Wintersbacher Metzger oder die Krausenbacher Bäckereifiliale oder auch die Mespelbrunner Rewe durch den von der Gemeinde subverntionierten Dorfladen benachteiligt oder gar in ihrer Existenz bedroht fühlen, können sie klagen. Entweder auf Schadenersatz oder auf Gleichbehandlung.
Interessant ist übrigens noch folgende Dorfladen-Beschreibung der Geschäftsführerin in dem obengenannten Main-Echo-Artikel: „… neben einem Metzger einziger im Ort befindlicher Nahversorger.“ Dabei vergisst sie doch glatt die Bäckereifiliale mit Postagentur in Krausenbach. WintersbacherInnen kennen sich halt in Krausenbach nicht so gut aus! Und der Journalist übernimmt die Aussage kritiklos und ohne nachzurecherchieren.