„Eigenheimzulage“ in Dammbach
Einstimmig beschloss der Gemeinderat ein Programm, durch das in Dammbach einerseits Baulücken geschlossen und heruntergekommene, leerstehende Häuser saniert werden sollen. Andererseits soll der Zuzug von Familien mit Kindern gefördert werden. Wie das genau geschehen soll, steht in den Gemeinderatsprotokollen vom Dezember 2017 und März 2018. Die Regeln ist: alles oder nichts. Eine von außerhalb zuziehende Familie muss mindestens 100.000,- € investieren (Kauf + Renovierung), darunter gibt es nichts. Investiert sie mehr, bekommt sie 10.000 € (Dammbacher Eigenheimzulage). Dazu kommen noch 2.500 € für jedes Kind unter 18 Jahren (Dammbacher Baukindergeld)
Ausgangspunkt für diesen Gemeinderatsbeschluss war eine Initiative der Kommunalen Allianz Spessartkraft. Sie entwickelte ein „Förderprogramm zur Wiedernutzung von Leerständen in den Altortbereichen„. Allerdings geht Dammbach darüber weit hinaus. Folgende Zusatzwünsche wurden einstimmig beschlossen: ein (Neu-) Bezug (ohne Sanierung) soll ebenfalls förderfähig sein und (nur im Protokoll von 12/17) neben der Eigennutzung soll auch Fremdnutzung möglich sein. Dadurch muss dann praktisch jeder Hauskauf und jede größere Sanierung bezuschusst werden. Hat vielleicht mal jemand nachgerechnet, welche Beträge da in den letzten Jahren auf die Gemeinde zugekommen wären? Zumindest die Verkäufe sind ja im Rathaus bekannt.
Mauscheln verboten
Nicht im Protokoll (warum eigentlich nicht?), aber in der Zeitung (Main-Echo 19.3.18) stand eine wichtige Zusatzinformation: der Rat will über die Förderung in jedem Einzelfall abstimmen. Wahrscheinlich in geheimer Sitzung, um ungestört mauscheln zu können. Liebe Gemeinderäte: Das wird nichts! Eine Gemeinde ist kein privater Wohltätigkeitsverein, der nach Lust, Laune und Beziehungen oder Wohlverhalten den einen mit Wohltaten versorgt, den anderen aber nicht. Nichts da mit friends and family! Auch nichts mit Dammbacher Spessartrecht! Da muss es transparente Regeln geben und Gleichbehandlung. 17 500 € für eine 5-köpfige Familie sind eine Menge Geld. Dafür lohnt sich ein Prozess. Die Erfolgsquote der Gemeinde bei Prozessen ist ja bekannt.
Miserable Vorbereitung durch Bürgermeister und Verwaltung
Grundvoraussetzung für nachvollziehbare und transparente Entscheidungen sind eine genau definierte Zielsetzung und eindeutige Regeln. Die gibt es schlichtweg nicht und das ist ein Versäumnis von Bürgermeister und Verwaltung. Geregelt werden müsste zum Beispiel (ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit) in einer Art Satzung:
- Wo wird gefördert? Nur in Altortbereichen, wie es der Allianzvorschlag vorsieht – in Dammbach also entlang der Durchgangsstraße – oder auch in Neubaugebieten oder Weilern.
- Ab welchem Stichtag wird der Erwerb einer Immobilie gefördert? Werden auch in der Vergangenheit stattgefundene Käufe gefördert?
- Wenn eine von auswärts zuziehende Familie ohne eigene Investitionen in die Renovierung eine Prämie bekommt: Wie lange muss sie in Dammbach wohnen, um die erhaltene Prämie behalten zu dürfen? (Beispiel: wenn eine Familie 5 Jahre bleibt, darf sie die gesamte Prämie behalten. Zieht sie vorher wieder weg, muss sie für jedes „Minderjahr“ 20 % zurückzahlen.)
- Wenn ein Eigentümer sein Anwesen renoviert und dann an eine von außen zuziehende Familie vermietet: Gibt es dann auch eine Prämie und wer erhält sie: der Eigentümer, der teuer saniert hat oder die Familie, die in das abseits gelegene Dammbach und in eine von Straßenlärm geplagte Immobilie zieht? Oder bekommen beide jeweils die Hälfte?
- Die ursprüngliche Idee war ja, die „Wiedernutzung von Leerständen“ zu fördern. Wie lange muss ein Objekt leer gestanden haben, damit der Erwerber überhaupt eine Förderung beantragen kann (z. B. mindestens ein Jahr).
Besonders problematisch ist es, wenn die Prämie auch dann gezahlt wird, wenn ein Anwesen gekauft und dann ohne große Renovierung umgehend bezogen wird: Wir leben in einer Marktwirtschaft. Dort bestimmt sich der Preis durch Angebot und Nachfrage. Wenn ein Eigentümer für sein Anwesen keinen Käufer findet, dann liegt das schlicht daran, dass er einen zu hohen Preis verlangt. Zahlt die Gemeinde eine Prämie, so stellt diese letztendlich einen Kaufpreiszuschuss dar. Der Verkäufer kann einen höheren Preis als den Marktpreis verlangen. Letztendlich profitiert also der Verkäufer. Beispiel: der Ex-Gemeinderat Adolf Englert hat schon vor Jahren sein Anwesen in Wintersbach verkaufen wollen, hat aber zu dem von ihm aufgerufenen Preis keinen Käufer gefunden. Jetzt wurde das Anwesen – so war zu hören – verkauft. Angenommen, auf diesen Verkauf wird die Zuschussregelung angewandt, dann bekommt zwar der Erwerber die Prämie. Er ist aber bereit, aufgrund der Prämie einen höheren Kaufpreis zu zahlen. Und somit profitiert letztendlich der Verkäufer. So etwas kann nicht Aufgabe einer (armen) Gemeinde sein. Bitte beachten: dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung. Ich habe keinerlei Wissen oder Hinweise, dass in diesem Fall tatsächlich eine Prämie gezahlt werden soll. Bin aber natürlich gespannt, was die Zukunft so bringt.
Dammbach fühlt sich reich
Wer sich schon länger mit den Dammbacher Finanzen befasst, erinnert sich noch an die Haushaltsberatungen von 2017. Dammbach hatte (und hat wohl auch heute noch) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis und verordnete sich eine Haushaltssperre. Nur unabweisbar notwendige Ausgaben sollten getätigt werden. Selbst die gesetzlich zustehende Schülerbeförderung mussten sich die Eltern eines Sechsjährigen vor Gericht erstreiten. (Siehe: Die verweigerte Schülerbeförderung). Ein Jahr später ist alles anders: 2018 ist Landtagswahl in Bayern und an die Gemeinden werden vom Finanzministerium eifrig Wahlgeschenke verteilt. Dammbach fühlt sich wieder reich und der Gemeinderat beschließt einstimmig Ausgaben für die nächsten Jahre, die er sich dann wahrscheinlich nicht mehr leisten kann. Dann ist nämlich keine Landtagswahl!
Krankmachender Straßenlärm
Und noch ein Aspekt: Dammbach ist ein gut 4 km langes Straßendorf. Billige und sanierungsbedürftige alte Häuser stehen i.d.R. unmittelbar an der vielbefahrenen Durchgangsstraße (Autobahnzubringer zur A3). Der Gemeinderat hat sich schon mehrfach mit dem „krankmachenden Straßenlärm“ beschäftigt, der angeblich sogar Risse im Mauerwerk verursacht und die Gläser in den Schränken zum Klingen bringt. Es wurden Vorschläge gemacht wie Plakataktionen, Tempo 30 für Lkw, Nachtfahrverbot für Lkw oder gar komplette Sperrung für den Lkw-Durchgangsverkehr. Alles erfolglos. Ist es wirklich vertretbar, auswärtige nichtsahnende Familien mit Baukindergeld und Eigenheimzulage in solche Gebäude zu locken? Vielleicht sollte man in manchen Fällen eher über eine Abrissprämie nachdenken, um dann zurückgesetzt und lärmabweisend neu zu bauen.
Gerade gesehen: Die ersten Immobilienportale im Internet werben bereits mit einer Eigenheimzulage durch die Gemeinde Dammbach in Höhe von bis zu 17,5 %.