Maibaumfest: Urteil veröffentlicht
Mittlerweile hat das VG Würzburg die ausführliche Begründung zu dem Urteil vom Februar 2018 veröffentlicht. In dem Urteil war festgestellt worden, dass die Genehmigung des Maibaumfestes durch die Gemeinde Dammbach im Jahr 2017 rechtswidrig war (Siehe den Beitrag zum Maibaumfest). Hier kann der ausführliche Urteilstext aufgerufen / heruntergeladen werden.
Mündliche Zusage des Bürgermeisters rechtlich unwirksam
Wichtig ist über den abgeurteilten Streitfall hinaus der Hinweis des Gerichts, dass die Zusage des Bürgermeisters in diesem Fall nur dann rechtswirksam wäre, wenn sie schriftlich gegeben wurde. Zur Erinnerung: Bürgermeister Roland Bauer hatte dem klagenden Nachbarn zugesagt, dass in dem Feuerwehrhaus / Gemeindezentrum keine lautstarken Veranstaltungen stattfinden. Ob er sich an eine solche mündliche Zusage hält, ist aber nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch eine Frage des Anstandes. An letzterem fehlt es halt. Außerdem ist die Frage, ob Bürgermeister Roland Bauer von Anfang an gewusst hat, dass sein Versprechen rechtlich unwirksam ist. Dann hätte er einen Mitbürger bewusst und vorsätzlich hereingelegt. Die Lehre aus alledem kann nur sein: keine mündlichen Vereinbarungen mit Bürgermeister Roland Bauer, nur schriftliche. Und in wichtigen Sachen einen Anwalt einschalten.